3-prozentige Vergütungskürzung
3 % weniger Vergütung: Wie Hilfsmittelversorger ihren Abrechnungsprozess zum Ergebnishebel machen
Ab 2027 kürzt der Gesetzgeber die Vergütung für Hilfsmittelversorgungen pauschal um drei Prozent. Wer mehrere zehn Millionen Euro Versorgungsvolumen pro Jahr abrechnet, verliert dadurch schnell einen siebenstelligen Betrag an Marge. Wo lässt sich die fehlende Marge zurückholen? Ein Blick in die eigene Abrechnung liefert oft die Antwort.
Quelle: HMM Deutschland - die eHealth-Plattform
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